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Bitte beachten: Kinder ab dem 10. bis einschließlich 11. Lebensjahr benötigen zum Schießen mit Luftdruckwaffen eine Sondergenehmigung (§ 27 Abs. 3 WaffG). Diese kann auf der Webseite des Schützenkreises Nienburg frei heruntergeladen werden (Service –> Vordruck –> „Antrag auf Zulassung einer Ausnahme vom Alterserfordernis“ und „Eignungsnachweis und Ausnahmegenehmigung für Jugendliche“). Die jüngeren Kinder können allerdings auch ohne Altersbeschränkung mit unserer RIKA-Lichtpunktanlage schießen.